Ordnungswidrigkeitenverfahren

Eine erfolgreiche Vertretung von Gewerbetreibenden oder Bauherren in Bußgeldverfahren setzt zunächst eine vertiefte Kenntnis von den (verwaltungs-) rechtlichen Grundlagen voraus, die ich aufgrund meiner verwaltungsrechtlichen Ausrichtung gewährleisten kann.

Desweiteren bringe ich umfangreiche Erfahrung aus den zahllosen Bußgeldverfahren vor den Verwaltungsbehörden, etwa den Berliner Ordnungsämtern, und den Wirtschaftsabteilungen der Amtsgerichte ein, in denen ich regelmäßig verteidige. Hierzu gehören auch unter anderem Kenntnisse von einvernehmlichen Lösungsstrategien, Sanktionsrahmen der Behörden und der gewerberechtlichen Auswirkungen, etwa in Bezug auf Eintragungen im Gewerbezentralregister.

Ordnungswidrigkeitenverfahren, in denen ich tätig werde, können sich z.B. aus folgenden Gesetzen ergeben:

  • Berliner Bauordnung
  • Gewerbeordnung
  • Gaststättengesetz
  • Glücksspielstaatsvertrag nebst Ausführungsgesetze der Länder
  • Spielhallengesetz
  • Spielverordnung
  • Nichtraucherschutzgesetz
  • Ladenöffnungsgesetz
  • Straßengesetz
  • Lebensmittelrecht

 

Fachanwalt für Verwaltungsrecht – Themen: Bußgeld, Bußgeldverfahren, Ordnungswidrigkeit, Verfahren, Bauherr, Baurecht, Planungsrecht, Ordnungsamt, Wirtschaftsabteilung, Gewerberecht, Gewerbezentralregister, Ordnungswidrigkeitsverfahren, Gewerbeordnung, Gaststätte, Glücksspiel, Glücksspielstaatsvertrag, Spielhallen, Spielverordnung, Spielhallengesetz, Nichtraucherschutz, Ladenöffnungsgesetz