Auf dem Gebiet des Verwaltungsrechts ist Rechtsanwalt Struß seit 30 Jahren schwerpunktmäßig tätig. Im Jahr 1996 hat ihm die Rechtsanwaltskammer Berlin zudem die Befugnis verliehen, die Bezeichnung „Fachanwalt für Verwaltungsrecht“ zu führen. Kerngebiete der anwaltlichen Tätigkeit der Kanzlei auf diesem Rechtsgebiet sind vor allem das Öffentliche Baurecht und das Gewerberecht einschließlich des Glücksspielrechts.
Gerade im Verwaltungsrecht lassen sich oftmals einvernehmliche Lösungen bei auftretenden Problemen mit den Baubehörden bzw. Ordnungsbehörden finden, sofern ein in diesem Bereich erfahrener Rechtsanwalt frühzeitig eingeschaltet wird.
Das Öffentliche Baurecht beinhaltet zunächst die Bauleitplanung; in diesem Bereich ist Rechtsanwalt Struß überwiegend beratend und vertragsgestaltend für Investoren und auch Gemeinden tätig. Weiteres Teilgebiet ist das Bauordnungsrecht. Hier wird die Kanzlei in Baugenehmigungsverfahren oder bei Ordnungsverfügungen (z.B. Nutzungsuntersagungen oder Beseitigungsanordnungen) für den Bauherrn tätig; dieser Bereich umfasst aber auch die Vertretung von Nachbarschutzklagen vor den Verwaltungsgerichten oder Normenkontrollverfahren gegen Bebauungspläne. Eine erfolgreiche Vertretung im Baurecht setzt Erfahrungen hinsichtlich der landesrechtlichen Besonderheiten, etwa im Berliner Planungsrecht, sowie der Verfahrensabläufe und Entscheidungspraxis der bezirklichen Bauämter und der zuständigen Kammern und Senate der Berliner Verwaltungsgerichtsbarkeit voraus, über die Rechtsanwalt Struß aufgrund der Spezialisierung der Kanzlei verfügen.
Im Bereich des Gewerberechts wird Rechtsanwalt Struß für seine Mandanten in Genehmigungsverfahren, etwa im Gaststättenbereich, aber auch bei Gewerbeuntersagungen bzw. dem Widerruf von Genehmigungen tätig. Hier gibt es zudem vielfältige Schnittstellen zwischen Baurecht und Gewerberecht, etwa bei der rechtlichen Prüfung und Beurteilung von möglichen Standorten für gewerbliche Nutzungen und anschließenden Genehmigungsverfahren.
Ein Sondergebiet des Gewerberechts ist das Glücksspielrecht, in welchem die Kanzlei seit vielen Jahren Gewerbetreibende und Unternehmen berät und gegenüber den Ordnungsämtern bzw. dem Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten sowie vor den Verwaltungsgerichten vertritt. Problemfelder sind hier beispielsweise die Anwendung des Glücksspielstaatsvertrages gerade im Bereich der Sportwetten, Auslegungsfragen in Bezug auf die Spielverordnung (Aufstellung von Geldspielgeräten), Erteilung von Geeignetheitsbestätigungen und Restriktionen des Spielhallengesetzes.